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Steuerberatungskanzlei Petra Feustel :: Rechnungswesen

RECHNUNGSWESEN

Rechnungswesen

FINANZBUCHHALTUNG

Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für Ihre Unternehmenszahlen, die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, die Zusammenfassende Meldung und verschiedene betriebswirtschaftliche Kennzahlen. In den vergangenen Jahren hat sich die moderne Steuerberatung weit von der manuellen Verbuchung von Belegen entfernt. Wir setzen im Bereich Finanzbuchhaltung sämtliche elektronischen Hilfsmittel ein, um für unsere Mandanten so effizient wie möglich zu arbeiten. Dabei stellen wir unseren Mandanten elektronische Kassenbücher kostenlos zur Verfügung, wir lesen sämtliche Bankumsätze und die Rechnungsausgänge elektronisch in unser Buchhaltungssystem ein und verbuchen Ihre Belege digital. Dabei werden die Belege bei Ihnen vor Ort eingescannt und elektronisch an uns übertragen – Buchführung ohne Belege. Ihr Vorteil liegt dabei darin, dass Sie alle Auswertungen zeitnah erhalten oder abrufen können und die Kosten gering gehalten werden.  

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Wir buchen und kontieren Ihre Belege sowie Ihre Bank elektronisch bei uns oder bei Ihnen im Unternehmen
  • Wir erstellen Ihre Umsatzsteuervoranmeldung und die Zusammenfassende Meldung für Lieferungen und Sonstige Leistungen in die EU
  • Sie bekommen von uns zeitnah die Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Saldenliste, die Offene Posten Auswertung und Kostenrechnungen
  • Wir führen Ihre Vereinsbuchhaltung
  • Wir vereinbaren mit Ihnen eine monatliche Gebühr und rechnen sonstige Tätigkeiten, z. B. Unterlagen für die Bank, Rentenversicherung, Krankenkassen bis 1 h Arbeitsaufwand nicht extra ab  

 

LOHNBUCHHALTUNG

Die moderne Lohnabrechnung ist eng mit den steuerlichen Vorschriften verbunden, z.B. beim neuen Reisekostenrecht, Steuer- und SV-freien Leistungen sowie bei Sachbezügen. Weiterhin umfasst sie auch Arbeits- und Sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte. Die ständigen Änderungen auf diesem Gebiet erfordern kontinuierliche Weiterbildung. Übertragen Sie deshalb Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung unseren Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit und raschen Auswertungen.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung und übermitteln alle dazugehörigen Meldungen für Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und das Finanzamt elektronisch
  • Wir rechnen auch Löhne für Unternehmen, die in der EU Aufträge ausführen und melden Ihre Arbeitnehmer dort an
  • Wir erstellen insbesondere die Lohnabrechnung für Bauunternehmen und im Bereich Pflegedienstleistungen mit den besonderen Anforderungen und Tarifverträgen
  • Wir stellen Ihnen unsere Reisekostenabrechnung für Arbeitnehmer und Unternehmer zur Verfügung
  • Wir unterstützen Sie bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

 

JAHRESABSCHLUSS

Auf der Grundlage Ihrer Finanzbuchhaltung wird der Jahresabschluss erstellt. Das Ergebnis der Steuerbilanz wird in die Steuererklärungen eingepflegt und muss daher alle steuerlichen Vorschriften enthalten, damit Ihre Steuerzahlung korrekt ist. Die Handelsbilanz wird auf der Grundlage der handelsrechtlichen Vorschriften des HGB oder nach IFRS (Internationale Financial Reporting Standards) erstellt und im Bundesanzeiger offengelegt oder hinterlegt. Die Handelsbilanz bildet die Basis für die Finanzierungsentscheidungen von Banken und privaten Anlegern sowie die Berechnung von Kennzahlen. Unsere Kanzlei erstellt Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Einnahme- Überschussrechnungen für alle Gesellschaftsformen. Wir erstellen bei Personengesellschaften zusätzlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen sowie Kapitalkontengliederungen. Bei Kapitalgesellschaften erstellen wir zusätzlich einen Anhang, eine Kapitalflussrechnung (Cash Flow Rechnung) sowie ggf. einen Lagebericht. Für Wirtschaftsjahre ab 2013 ist der Jahresabschluss zwingend elektronisch bei dem jeweiligen Finanzamt einzureichen (E-Bilanz). Wir beraten Sie gern bei der Umsetzung der von der Finanzverwaltung vorgegebenen Gliederungstiefen (Taxonomie) und besonderen Konten, um Auffälligkeiten beim Finanzamt zu vermeiden.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Wir erstellen Ihre Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Wir erstellen Ihre Steuerbilanzen mit Anhang, Kapitalflussrechnung und Lagebericht in Form der Elektronischen Bilanz (auch Eröffnungs-, Abschluss-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen)
  • Wir stellen auch Ihre Handelsbilanz mit Offenlegung/Hinterlegung beim Bundesanzeiger bzw. die Bilanz nach IFRS auf
  • Wir führen Ihr Anlageverzeichnis

Kontakt

Susann Weiß

Teamleiterin.
Steuerfachangestellte

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sw@steuerberatung-feustel.de

Susann Weiß

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ROMY KRÄHE

Bilanzbuchhalterin und Beratungsstellenleiterin

Romy Krähe

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OLGA MASHAGIROVA

Diplombetriebswirtin.
geprüfte Bilanzbuchhalterin

Olga Mashagirova